Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fränkischen Weinbauverbands am 11. Juni 2015 informierte Anwalt Eric Steudel (Kanzlei Bendel & Partner) über die Risiken, die für Winzerinnen und Winzer beim Verkauf ihrer Weine im Internet entstehen können. Zu beachten ist, dass viele dieser Fallen auch beim "klassischen" Verkauf mit Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail auftauchen können.
Die Zusammenfassung des Vortrags inkl. der relevanten Gesetzestexte finden Sie hier (oder unten unter "Download").
Ergänzend zu einer aufgeworfenen Frage, ob die Angabe des Grundpreises bei Geschenkkörben mit mehreren Weinflaschen erforderlich ist, ist laut Herrn Steudel noch zu sagen, dass nach § 9 Abs. 4 NR. 2 der PAngV kein Grundpreis angegeben werden muss.
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