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Corona-Soforthilfen: Erinnerungsschreiben

Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen Ende November 2022 eine Erinnerung von den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben erinnert an den Prozess zum Abschluss der erhaltenen Soforthilfen und enthält einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform. Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an die Behörden melden. Unternehmen und Selbständige dokumentieren über die Plattform außerdem, dass sie etwaige zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben. Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung ist der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto „Einfach einreichen und abhaken“ auf www.soforthilfecorona.bayern.

Quelle: Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (25.11.2022)

(c) Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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