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SVLFG: Nur mit Sonnenschutz im Freien arbeiten

Bei Personen, die während ihrer Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, steigt die Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken. Dies belegen auch die gestiegenen BK-Verdachtsanzeigen. Hautkrebs durch UV-Strahlung ist seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit (BK).

Auch und gerade für Gärtner und Landwirte, die überwiegend im Freien arbeiten, ist Sonnenschutz ein „brennendes“ Thema. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät: Bedenken Sie, dass besonders in Frühjahr und Sommer Sonnenbrandgefahr besteht. Meiden Sie deshalb - so weit möglich - direkte Sonneneinstrahlung!

Dabei können nach dem TOP-Prinzip technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen eingesetzt werden. Arbeiten auf Maschinen mit überdachten Führerständen und Überdachungen an Arbeitsplätzen im Freien können wirksame technische Lösungen darstellen. Organisatorisch sollte versucht werden, die hohe Strahlungsintensität in der Mittagszeit zu meiden. Verlegen Sie Arbeiten in Morgen- oder frühe Abendstunden! So wird die UV-Bestrahlung massiv verringert.

Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören die richtige Bekleidung einschließlich Kopfbedeckung, das Tragen einer UV-Schutzbrille und die Verwendung von Sonnenschutzmitteln. Experten empfehlen, dichte langärmelige Oberbekleidung mit Kragen und lange Hosen zu tragen. Bei der Wahl der Kopfbedeckung ist es wichtig, dass auch Gesicht und Nacken beschattet werden. Cremen Sie rechtzeitig, bevor Sie ins Freie gehen, alle unbedeckten Körperpartien, besonders Gesicht, Ohren, Nacken und die Hände, mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 – 50) ein. In diesem Fall gilt: Viel hilft hier viel! Achten Sie darauf, regelmäßig nachzucremen.

Verbringen Sie die Pausen wenn möglich im Schatten. Halten Sie als Unternehmer auch Ihre Mitarbeiter dazu an, sich ausreichend vor Sonnenbrand zu schützen.

Bei Sonnenbrand helfen Umschläge mit kaltem Wasser. Treten Anzeichen eines Sonnenstichs auf wie Unwohlsein und Schwindel oder ist die Haut stark gerötet, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

(c) by SVLFG

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